Zoll-Portal

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.zoll-portal.de veröffentlichte Website der Generalzolldirektion im Bereich der Teilnahme und Zertifizierung für die IT-Verfahren ATLAS und EMCS.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2024 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit der Generalzolldirektion.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung sind die Formulare mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):

  • Grafische Bedienelemente sind wiederholt nicht mit Alternativtexten zugänglich gemacht.
  • Überschriften sind im Einzelfall nicht mit den hierfür vorgesehenene HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Datentabellen sind wiederholt nicht richtig aufgebaut.
  • Beschriftungen von Formularelementen sind mehrfach programmatisch nicht ermittelbar.
  • Ein Formular ist nicht gänzlich ohne Maus nutzbar.
  • Überschriften und Beschriftungen sind nicht immer aussagekräftig.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist häufig nicht deutlich.
  • Die Fehlererkennung ist in einigen Fällen unzureichend.

Diese Erklärung wurde am 01.12.2023 erstellt und zuletzt am 17.06.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Der Service Desk Zoll ist wie folgt erreichbar:

Telefon: 0800 8007 5452 oder +49 228 303 26090
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)

E-Mail: servicedesk@zoll.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalte in Gebärdensprache und in leichter Sprache

Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache werden noch ergänzt.

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