Zoll-Portal

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der http://www.zoll-portal.de veröffentlichten Website einschließlich der dort aufrufbaren Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse“ der Generalzolldirektion.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnikverordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage des § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Eine Überprüfung der Einhaltungen der Anforderungen konnte durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion noch nicht abschließend vorgenommen werden. Daher ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist bereits geplant.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.03.2024 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2024 überprüft.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090
(Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 228 303-97925
E-Mail: servicedesk@zoll.de

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
Internet: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de

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