Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der http://www.zoll-portal.de veröffentlichten Website einschließlich der dort aufrufbaren Dienstleitung „Monatliche Steueranmeldung Alkopopsteuer“ der Generalzolldirektion.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnikverordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage des § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 01.07.2022 – 04.07.2022 durchgeführten Bewertung durch den Arbeitsbereich DVI.A.52.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Dienstleistung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
Anpassbarkeit
Es werden nicht für alle visuell erkennbaren Überschriften entsprechende HTML-Elemente verwendet, sodass Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, die Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf Inhalte zugreifen können.
Kompatibilität
Bedienelementen sind nicht immer semantisch korrekt umgesetzt. Dadurch kann es vorkommen, dass Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, Bedienelemente nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Insbesondere kann es dazu kommen, dass der Zustand (aktiviert/nicht aktiviert) von Checkboxen nicht korrekt angezeigt wird oder das Links nicht funktionieren.
PDF-Dokumente
Die von der Seite generierten PDF-Dokumente der oben genannten Formulare sind nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.03.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2024 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090
(Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 228 303-97925
E-Mail: servicedesk@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de