Bürger- und Geschäftskundenportal Zoll

Abfindungsanmeldungen

Über die Dienstleistung Abfindungsanmeldungen können Sie die Abfindungsanmeldungen nach § 23 Alkoholsteuerverordnung (AlkoholStV) abgeben. Dabei erfolgt die komplette Kommunikation mit dem Zoll medienbruchfrei und digital über das Portal.

Wie funktioniert die Online-Antragsstellung bzw. wie gebe ich eine Abfindungsanmeldung ab?

Abfindungsanmeldungen für Brennereien können mit einem Geschäftskundenkonto elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden. Anmeldungen für Stoffbesitzer können auch mit einem Privatkundenkonto gestellt werden.

Ein ELSTER-Zertifikat ist vor der Antragstellung durch Brennereibesitzer im Konto des Zoll-Portals zu hinterlegen, damit eine rechtsverbindliche Steueranmeldung digital abgegeben werden kann. Dabei ist für Brennereien bei der Nutzung der Dienstleistungen im Zoll-Portal darauf zu achten, dass ein für das jeweilige Unternehmen gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegt.

Falls ein ELSTER-Zertifikat nicht vorliegt, müssen die Brennereien in der Registrierung bei „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) ein Zertifikat für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellen. Die Nutzung des neuen Personalausweises des Brennereibesitzers ist in diesem Fall nicht möglich, da dieser lediglich der Identifikation einer natürlichen Person dient.

Die Nutzung des neuen Personalausweises ist jedoch für Stoffbesitzer mit Privatkundenkonto im Zoll-Portal für die Abgabe einer rechtverbindliche Steueranmeldung (Abfindungsanmeldung) möglich.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Nach Ausfüllen einer Abfindungsanmeldung prüft das zuständige Hauptzollamt Stuttgart den Antrag. Eine Rückmeldung über den Status des Antrags erhalten Sie dann per Nachricht in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal.

Wenn Sie dem elektronischen Bescheidabruf zugestimmt haben, dann wird Ihnen die Brenngenehmigung bzw. der Zurückweisungsbescheid ebenfalls über Ihren Posteingang zur Verfügung gestellt.

Was muss ich als Stoffbesitzer beachten?

Als Stoffbesitzer müssen Sie sich im Zoll-Portal registrieren. Das Formular 1221 - Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers ist vollständig durch Sie auszufüllen. Nur so ist gewährleistet, dass alle notwendigen Daten beim Hauptzollamt Stuttgart zur Verfügung stehen. Ein Ausfüllen durch die Brennerei, in der gebrannt werden soll, ist nicht zulässig.

Die Erfassung eines Antrags ist nicht möglich, was ist zu tun?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 / 800 75452
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Kann ich den Antrag auch zwischenspeichern und später daran weiterarbeiten?

Ja, über die Schaltfläche "Stand herunterladen" in den Formularen in der Dienstleistung Abfindungsanmeldungen können Sie den Antrag als xml-Datei auf Ihrem PC abspeichern. Wenn Sie die Anmeldung weiterbearbeiten möchten, wählen Sie erneut das Formular in der Dienstleistung Abfindungsanmeldungen aus und betätigen die Schaltfläche "Stand hochladen".

Kann ich die Anmeldung zum Vorhalten in der Brennerei ausdrucken?

Ja, nach Absenden der Anmeldung wählen Sie die Schaltfläche „Abfindungsanmeldung als PDF herunterladen“ aus. Anschließend erscheint ein Dialogfenster „Hinweis: Es wurde ein Ausdruck erzeugt: Ausdruck anzeigen“. Über „Ausdruck anzeigen“ erscheint das PDF zum Drucken und Speichern.

Ich sehe die Dienstleistung nicht. Woran liegt das?

Sofern Sie mit einem ELSTER-Zertifikat angemeldet sind prüfen Sie bitte, ob Sie ein ELSTER-Organisations-Zertifikat für das Unternehmen bzw. den Betrieb hinterlegt haben. Um die Dienstleistung nutzen zu können, ist für Unternehmen als Vertrauensniveau das ELSTER-Zertifikat, für Privatpersonen das ELSTER-Zertifikat oder der neue Personalausweis erforderlich. Nur so können Sie den Antrag rechtswirksam "digital unterschreiben".

Ich habe technische Schwierigkeiten, wer kann mir weiterhelfen?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBund telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk ITZBund
Telefon: 0800 / 800 75451
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@itzbund.de

Kann ich die automatische Abmeldung deaktivieren?

Nein. Aus Sicherheitsgründen ist jede Sitzung (Zeitraum zum Ausfüllen eines Formulars im Webbrowser) auf 30 Minuten ohne Aktivität begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie automatisch abgemeldet werden, wenn Sie 30 Minuten lang keine Aktivität ausführen. Die verbleibende Zeit bis zum Sitzungsablauf wird Ihnen oben auf der Formularseite angezeigt, dort können Sie die Sitzung bei Bedarf erneut auf 30 Minuten verlängern.

Weitere Fragen zu dem Thema?

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