Antragsfelder
Allgemeiner Hinweis
An dieser Stelle erläutern wir Ihnen, wie die Felder des Antrages korrekt befüllt werden.
Schritt 1: Als was agieren Sie bei diesem Antrag?
Auswahlmöglichkeiten: Antragsteller, direkter Vertreter, indirekter Vertreter.
Übersicht der Vertretungsverhältnisse:
Bei der indirekten Vertretung handelt der Vertreter (Zollagent, Spediteur; z. B. Paketdienstleister, etc.) im eigenen Namen und für Rechnung des Vertretenen (Importeurs oder Auftraggebers). Den Vertreter treffen deshalb auch sämtliche Rechtswirkungen selbst und er wird zusätzlich zum Vertretenen zum Zoll- und Abgabenschuldner. Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU Waren an einen Käufer in der EU sendet und Lieferungsbedingung frei Haus verzollt, versteuert. Da das Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU nicht im Zollgebiet der EU ansässig ist, kann es keine Zollanmeldung im eigenen Namen abgeben (Artikel 170 Absatz 2 UZK). Die direkte Vertretung ist somit nicht möglich. Der indirekte Vertreter gibt dann im eigenen Namen die Zollanmeldung ab und wird Zollschuldner. Er wird auch Inhaber der vZTA.
Im Rahmen der direkten Vertretung handelt der Vertreter (z. B. Zollagent, Spediteur; z. B. Paketdienstleister, Steuerberater, etc.) im Namen und für Rechnung des zu Vertretenden (Importeurs). Sämtliche Rechtswirkungen (z. B. Einfuhrabgabenschuld) treffen daher nur den Vertretenen nicht aber den Vertreter.
Feld 1: Antragsteller/in (Pflichtfeld)
Antragsteller ist die Person, die bei den Zollbehörden eine vZTA beantragt oder in deren Namen sie beantragt wird.
Bei Auswahl „Antragsteller“ bzw. „indirekter Vertreter“ bei Schritt 1
- Die Felder EORI-Nr., Name / Firmenbezeichnung, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Landwerden jeweils mit Ihren vorhandenen Daten gefüllt.
- Die EORI-Nr. wird vom System auf Ihre Gültigkeit geprüft.
Bei Auswahl „direkter Vertreter“ bei Schritt 1
- Sie geben die EORI-Nr. der zu vertretenen Firma ein.
- Die Felder EORI-Nr., Firmenkurzbezeichnung, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land des Feld 3 (Vertreter) werden jeweils mit Ihren vorhandenen Daten gefüllt.
- Die EORI-Nr. wird vom System auf Ihre Gültigkeit geprüft.
Feld 2: Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist (vertraulich) (ausgeblendet)
Die Daten werden aus den Stammdaten gefüllt.
Feld 3: Zollvertreter (teilweise ausgeblendet)
Das Feld Vertreter erscheint lediglich, wenn bei Schritt 1 „direkter Vertreter“ ausgewählt wurde.
Die Felder EORI-Nr., Name / Firmenbezeichnung, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land des Feld 3 (Vertreter) werden jeweils mit Ihren vorhandenen Daten gefüllt.
Die EORI-Nr. wird vom System auf Ihre Gültigkeit geprüft.
Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, jedoch keine Vertretungsmacht besitzt, gilt als in eigenem Namen und in eigener Verantwortung handelnde Person.
Feld 4: Kontaktperson (Pflichtfeld)
- Name: 1 Zeile (maximal 70 Zeichen);
- Tel.-Nr.: 1 Zeile (maximal 16 Zeichen);
- Fax-Nr.: 1 Zeile (maximal 16 Zeichen);
- E-Mail-Adresse: 1 Zeile (maximal 50 Zeichen).
Nur eines der 3 Felder Tel-Nr., Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse muss gefüllt sein.
Feld 5: Neuausstellung einer vZTA (Pflichtfeld)
Eine vZTA ist grundsätzlich 3 Jahre lang gültig. Dieses Feld ist auszufüllen, wenn die Gültigkeitsdauer einer Ihnen erteilten vZTA vor maximal 12 Monaten abgelaufen ist oder in maximal 3 Monaten ablaufen wird und Sie die Erneuerung der ungültig gewordenen bzw. werdenden vZTA wünschen; ansonsten ist NEIN anzukreuzen.
Einzutragen ist die Referenznummer der ungültigen bzw. ungültig werdenden vZTA: 1 Zeile (maximal 29 Zeichen). Die Auswahl der Referenznummer erfolgt über die Direkteingabe der Nummer in dem Feld oder über die Auswahl aus der Werteliste, aufrufbar über die 3 Punkte.
Die Felder Beginn der Gültigkeitsdauer, Zollnomenklatur und Nomenklatur-Code werden bei korrekter Eingabe der ungültig gewordenen bzw. werdenden vZTA automatisch gefüllt.
Feld 6: Art der Transaktion (Pflichtfeld)
Bitte kreuzen Sie an, für welche Art von Zollverfahren (freier Verkehr (Einfuhr), besonderes Verfahren, Ausfuhr) Sie eine vZTA benötigen. Beantragen Sie eine Neuausstellung in Feld 5, dann werden diese Felder automatisch befüllt.
Je Antrag ist nur die Angabe eines Zollverfahrens möglich.
Bei Angabe von „besonderen Verfahren“ ist ergänzend die Art (Versand, Lagerung, Verwendung, Veredelung) anzugeben.
Feld 7: Zollnomenklatur (Pflichtfeld)
Bitte die Nomenklatur ankreuzen, in die die Ware eingereiht werden soll. Beantragen Sie eine Neuausstellung in Feld 5, dann wird dieses Feld automatisch befüllt. Eine vZTA kann nur für eine Nomenklatur erteilt werden, die auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) beruht. Kreuzen Sie bitte eine der zwei vorgegebenen Möglichkeiten an. Sie bestimmen dadurch die Länge der in der vZTA enthaltenen Warennummer.
Der Zolltarif der Europäischen Union baut auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) auf und wird durch Erweiterung der HS-Codes (6-stellig) um zwei Stellen zur Kombinierten Nomenklatur (KN; 8-stellig). Zur Berücksichtigung besonderer zolltariflicher Maßnahmen wird die KN um weitere zwei Stellen zum Integrierten Zolltarif (TARIC; 10- stellig) ergänzt.
Für nationale Unterscheidungen kann der zehnstellige TARIC-Code um eine bis zu vier weiteren Stellen erweitert werden. In der Bundesrepublik Deutschland wird für nationale Unterscheidungen eine Stelle verwendet und dadurch die so genannte vollständige Codenummer (11-stellig) gebildet. Für den zuletzt genannten Fall ist das Feld "nationaler Zusatzcode" zu markieren.
Da im Bereich des TARIC häufig Änderungen erfolgen, kann unter Umständen die vZTA nur eine kurze Geltungsdauer haben.
Gleiches gilt für vZTAe mit vollständiger Codenummer.
Feld 8: Nomenklatur Code
Bitte geben Sie die Warennummer an, in die die Ware Ihrer Meinung nach eingereiht werden soll (maximal 22 Zeichen). (Im Falle von KN = 8 Stellen, TARIC = 10 Stellen).
Die Warennummer muss korrekt eingegeben werden, oder das Feld wird komplett freigelassen.
Ist die zu begutachtende Ware oder sind gleichartige Waren bereits ein- oder ausgeführt worden, tragen Sie bitte hier die Warennummer ein, der die Waren zugewiesen worden sind (siehe Feld 33 des Einheitspapiers).
Wurde die Ware bisher nicht eingeführt, geben Sie bitte die Warennummer an, die Ihrer Auffassung nach für die Ware zutrifft.
Feld 9: Warenbezeichnung (Pflichtfeld)
Bitte geben Sie eine genaue Warenbeschreibung an, die das Erkennen der Waren und deren Einreihung in die Zollnomenklatur ermöglicht. Machen Sie genaue Angaben zur Zusammensetzung der Ware und ggf. zu den zur Bestimmung der Zusammensetzung angewandten Untersuchungsmethoden, sofern die Einreihung von der Zusammensetzung abhängt. Feld für freien Text (maximal 2.500 Zeichen).
Benennen Sie bitte z. B. die Bestandteile, das Herstellungsverfahren, den Verwendungszweck und die handelsübliche Bezeichnung. Angaben zur Artikel- oder Modellnummer sind zur Identifikation der Ware hilfreich. Bei Warenzusammenstellungen beschreiben Sie bitte die Aufmachung oder Verpackung und geben Sie die Wertanteile an. Vertrauliche Angaben sind in Feld 10 zu machen.
Feld 10: Handelsbezeichnung
Bitte geben Sie hier die Einzelheiten an, die vertraulich behandelt werden sollen, wie Warenzeichen, Modellnummern usw. Feld für freien Text (maximal 2.500 Zeichen).
Ist die Handelsbezeichnung, die Artikelnummer oder eine sonstige Bezeichnung der Ware vertraulich zu behandeln, so sind diese Angaben nur in dieses Feld einzutragen. Hier kann auch darauf hingewiesen werden, dass Ergebnisse einer durchgeführten Untersuchung oder ein Bild als vertraulich einzustufen sind.
Feld 11: Anlagen für die Einreihung der Waren
Bitte geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens an, ob Sie Muster/ Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige Unterlagen vorlegen, die den Zollbehörden bei der Bearbeitung dieses Antrages nützlich sein könnten. Geben Sie bitte auch an, wie mit den Warenmustern anschließend verfahren werden soll.
Sie haben die Möglichkeit Anlagen anzufügen. Für jede Anlage ist über den Button „Anlage hinzufügen“ ein gesondertes Anlagenfeld zu erzeugen. Bei jeder Anlage ist anzugeben, ob diese elektronisch oder postalisch übersandt wird und ob diese Anlage vertraulich zu behandeln ist. Für elektronische Anlagen gilt: Es kann genau eine Datei pro Anlagefeld hochgeladen werden. Möchten Sie eine weitere Datei als Anlage hochladen, so müssen Sie über den Button 'Weitere Anlage hinzufügen' ein neues Anlagefeld erzeugen. Dort können Sie die nächste Datei hochladen. Zulässige Dateiformate für die elektronische Übersendung von Anlagen sind die Formate JPEG und PDF. Die Maximalgröße einer Datei beträgt 4000 KB (= 3,91 MB). Der Dateiname darf maximal 70 Zeichen lang sein. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit sind die Anlagen in dem dafür vorgesehenen Feld zu beschreiben. Es können pro Formular bis zu 99 Anlagen übersendet werden, wovon maximal 9 Stück elektronisch übermittelt werden können.
Feld 12: Andere bereits erhaltene oder beantragte vZTA
Bitte machen Sie hier Angaben zu anderen vZTA-Anträgen, die Sie für eine gleiche oder gleichartige Ware bei einer anderen Zollstelle oder in einem anderen Mitgliedstaat gestellt haben, sowie zu vZTA-Entscheidungen, die Ihnen bereits für eine gleiche oder gleichartige Ware erteilt worden sind. Wenn Sie "Ja" ankreuzen, ist Folgendes anzugeben.
Referenznummer der vZTA-Entscheidung (maximal 1 Zeile (maximal 29 Zeichen))
Geben Sie die Nummer der vZTA-Entscheidung oder des vZTA-Antrags an. Die Auswahl der Referenznummer erfolgt über die Direkt-eingabe der Nummer in dem Feld oder über die Auswahl aus der Werteliste, aufrufbar über die 3 Punkte.
Die Felder Land, Ort und Datum der Antragstellung sowie -falls eine vZTA bereits erteilt wurde- Beginn der Gültigkeit und Nomenklatur Code werden bei korrekter Eingabe der Referenznummer automatisch gefüllt.
Über den Button „Weitere hinzufügen“ können Sie weitere Referenznummern hinzufügen.
Feld 13: Anderen Inhabern ausgestellte vZTA-Entscheidungen (Pflichtfeld)
Bitte machen Sie hier genaue Angaben, wenn Ihres Wissens anderen Inhabern für eine gleiche oder gleichartige Ware bereits eine vZTA erteilt worden ist. Bitte geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens an, wenn Sie von anderen vZTA Kenntnis haben. Wenn Sie "Ja" ankreuzen, sind folgende Angaben erforderlich:
Referenznummer der vZTA-Entscheidung maximal 1 Zeile (maximal 29 Zeichen)
Geben Sie die Nummer der vZTA an. Die Auswahl der Referenznummer erfolgt über die Direkteingabe der Nummer in dem Feld oder über die Auswahl aus der Werteliste, aufrufbar über die 3 Punkte.
Die Felder Beginn der Gültigkeit der Entscheidung und Nomenklatur Code werden bei korrekter Eingabe der Referenznummer der vZTA automatisch gefüllt.
Über Entscheidung den Button „Weitere hinzufügen“ können Sie weitere Referenznummern hinzufügen.
Feld 14: Ist Ihres Wissens für die in den Feldern 9 und 10 beschriebenen Waren in der EU ein Rechts- oder Verwaltungsverfahren bezüglich der zolltariflichen Einreihung anhängig oder ist in der EU durch ein gerichtliches Urteil bereits über die zolltarifliche Einreihung entschieden worden? (Pflichtfeld)
Bitte machen Sie hier genaue Angaben, wenn Ihres Wissens bereits ein Rechts- oder Verwaltungsverfahren zu der Ware anhängig ist/war, zu der Sie eine vZTA beantragen. Wenn Sie "Ja" ankreuzen, sind folgende Angaben verpflichtend:
- Land des laufenden Verfahrens:Zur Bezeichnung des Landes ist der zweistellige ISO-Code zu verwenden, auswählbar über den Pfeil.
- Bezeichnung des Verfahrens:Anzugeben ist das Aktenzeichen des Verfahrens (maximal 512 Zeichen)
- Name des Gerichts:Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung des Gerichts an. 1 Zeile (maximal 70 Zeichen)
Anschrift des Gerichts: Bitte geben Sie die genaue Anschrift des Gerichts an. Straße und Hausnummer des Gerichts (maximal 70 Zeichen), Postleitzahl des Gerichts (maximal 9 Zeichen), Ort des Gerichts (maximal 35 Zeichen), Land des Gerichts (auswählbar über den Pfeil)
Feld 15: Datum und Authentifizierung
Das Datum wird bei Antragstellung automatisch mit dem Tagesdatum versehen.
Die Kenntnisnahme des Textes „Wichtige Hinweise“ sowie der Übernahme von ggf. entstehenden Kosten müssen durch Anhaken der Felder bestätigt werden.
Informationen über die Entstehung und Höhe von Kosten finden Sie in der Zollkostenverordnung.
Feld 16: Zusätzliche Informationen
Hier können zusätzliche Informationen bezüglich der Antragstellung mitgeteilt werden, die nicht unmittelbar der Einreihung der Ware dienen (maximal 512 Zeichen).
Feld 17: Sonstige Anlagen, die nicht der Einreihung der Waren dienen
Sie haben die Möglichkeit weitere Anlagen elektronisch anzufügen, die sich nicht auf die Einreihung der Ware in die Zollnomenklatur beziehen. Es kann genau eine Datei pro Anlagefeld hochgeladen werden. Möchten Sie eine weitere Datei als Anlage hochladen, so müssen Sie über den Button 'Anlage hinzufügen' ein neues Anlagefeld erzeugen. Dort können Sie die nächste Datei hochladen. Zulässige Dateiformate für die elektronische Übersendung von Anlagen sind die Formate JPEG und PDF. Die Maximalgröße einer Datei beträgt 4000 KB (= 3,91 MB). Der Dateiname darf maximal 70 Zeichen lang sein. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit sind die Anlagen in dem dafür vorgesehenen Feld zu beschreiben. Es können pro Formular bis zu 9 elektronische Anlagen übersendet werden.
- Feld Anlagenbeschreibung: Zwecks Barrierefreiheit ist die Anlage hier zu beschreiben (maximal 2500 Zeichen)
- Feld Art des Dokuments:Die Art des Dokuments ist zu beschreiben (z. B. Vertretervollmacht) (maximal 70 Zeichen)
- Feld Bezeichnung des Dokuments:Hier ist eine Bezeichnung bzw. ein Aktenzeichen der Anlage einzugeben, wenn vorhanden (maximal 35 Zeichen).
Feld Datum des Dokuments: Hier ist das Ausstellungsdatum des Dokuments anzugeben, wenn vorhanden (TT.MM.JJJJ).
Eingaben prüfen, Antrag absenden
Für den ausgefüllten Antrag stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Drucken (Sie haben die Möglichkeit das Dokument auszudrucken)
- Download(hier können Sie das ausgefüllte Dokument herunterladen)
- Upload(hier können Sie das heruntergeladene ausgefüllte Dokument hochladen, damit die Antragsfelder bei nachfolgenden Antragstellungen nicht erneut händisch befüllt werden müssen)
- Neues Formular (hiermit werden alle Eintragungen gelöscht und ein leeres Formular geöffnet)
- Eingaben prüfen(hier können Sie jeder Zeit vor dem Absenden des Antrags Ihre Eintragungen überprüfen)
Absenden (der Antrag wird abgesendet. Solange das Dokument nach dem Absenden geöffnet ist können Sie es weiterhin herunterladen oder ausdrucken)
Hinweis zum Kopieren und Einfügen aus Textdokumenten
Wenn Sie längere Texte aus einem Word oder Excel-Dokument herauskopieren und in ein Antragsfeld einfügen möchten, ist es zu empfehlen diesen Text zuerst in den Text-Editor einzufügen, von dort aus kopieren und dann in die Antragsfelder einfügen .
So werden verschiedenste Formatierungen, die Fehler verursachen könnten, nicht mit übernommen.