Die oben genannten Anmeldungen und Anträge können mit einem Geschäftskundenkonto elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden.
Ein ELSTER-Zertifikat ist vor der Antragstellung in Ihrem Konto des Zoll-Portals zu hinterlegen, damit eine rechtsverbindliche Anmeldung bzw. ein rechtsverbindlicher Antrag digital abgegeben werden kann. Dabei ist bei der Nutzung der Dienstleistungen im Zoll-Portal darauf zu achten, dass ein für das jeweilige Unternehmen gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegt.
Falls ein ELSTER-Zertifikat nicht vorliegt, muss in der Registrierung bei „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) ein Zertifikat für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellt werden. Die Nutzung des neuen Personalausweises ist in diesem Fall nicht möglich, da dieser lediglich der Identifikation einer natürlichen Person dient.
Nach Ausfüllen einer Anmeldung / eines Antrags prüft das zuständige Hauptzollamt Bielefeld – Arbeitsgebiet Tabaksteuer und Steuerzeichenstelle den Antrag. Eine Rückmeldung über den Status des Antrags erhalten Sie dann per Nachricht in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal. Wenn Sie dem elektronischen Bescheidabruf zugestimmt haben, dann wird Ihnen ein möglicher Steuerbescheid ebenfalls über Ihren Posteingang zur Verfügung gestellt.
Wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 / 800 75452
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
Ja, über die Schaltfläche "Stand herunterladen" in den Formularen in der Dienstleistung „Tabaksteuerzeichen“ können Sie den Antrag als xml-Datei auf Ihrem PC abspeichern. Wenn Sie die Anmeldung weiterbearbeiten möchten, wählen Sie erneut das Formular in der Dienstleistung „Tabaksteuerzeichen“ aus und betätigen die Schaltfläche "Stand hochladen".
Ja, nach Absenden der Anmeldung wählen Sie die Schaltfläche „Steueranmeldung als PDF herunterladen“ aus. Anschließend erscheint ein Dialogfenster „Hinweis: Es wurde ein Ausdruck erzeugt: Ausdruck anzeigen“. Über „Ausdruck anzeigen“ erscheint das PDF zum Drucken und Speichern. Ein Ausdruck der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.
Je nachdem, welche Angaben Sie in den jeweiligen Anmeldungen/Anträgen gemacht haben, kann es notwendig sein, dass zwei verschiedene Hauptzollämter von Ihren Anmeldungen/Anträgen Kenntnis erhalten. Dabei handelt es sich dann jeweils um das von Ihnen ausgewählte zuständige Hauptzollamt und um die Zentralstelle des Hauptzollamts Bielefeld – Arbeitsgebiet Tabaksteuer und Steuerzeichenstelle (Dienstort Bünde). Aus diesem Grund werden Ihnen dann sowohl auf der Seite „Sendebestätigung“ zwei unterschiedliche Hauptzollämter als Adressat angezeigt als auch zwei PDF-Dateien als Download zur Verfügung gestellt.
Bitte prüfen Sie, ob Sie ein ausreichendes Zugangsmittel in Ihrem Konto hinterlegt haben. Um die Dienstleistung nutzen zu können, ist als Vertrauensniveau das ELSTER-Zertifikat erforderlich. Nur so können Sie den Antrag rechtswirksam "digital unterschreiben".
Wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBund telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk ITZBund
Telefon: 0800 / 800 75451
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Nein. Aus Sicherheitsgründen ist jede Sitzung (Zeitraum zum Ausfüllen eines Formulars im Webbrowser) auf 30 Minuten ohne Aktivität begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie automatisch abgemeldet werden, wenn Sie 30 Minuten lang keine Aktivität ausführen. Die verbleibende Zeit bis zum Sitzungsablauf wird Ihnen oben auf der Formularseite angezeigt, dort können Sie die Sitzung bei Bedarf erneut auf 30 Minuten verlängern.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.