Steuervergünstigung beenden
Hier finden Sie Hilfe zur Beendigung von Steuervergünstigungen im Zoll-Portal.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung dauerhaft weg, oder möchten Sie auf eine Steuervergünstigung verzichten, so ist dies im Zoll-Portal unverzüglich anzuzeigen.
Durch den Wegfall der Steuervergünstigung ist die Kraftfahrzeugsteuer in vollem Umfang zu entrichten. Das zuständige Hauptzollamt beendet die Steuervergünstigung und setzt die Steuer ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen unbefristet fest.
Hinweis:
Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug nur vorübergehend zu nicht begünstigten Zwecken benutzt, so handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung bzw. zweckwidrige Verwendung. Eine Benutzung/Verwendung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer angelegt ist.
Liegt eine zweckfremde Benutzung bzw. zweckwidrige Verwendung vor, nutzen Sie in diesen Fällen den Bereich „Zweckfremde Benutzung oder zweckwidrige Verwendung mitteilen“. Es ist nicht notwendig, die Steuervergünstigung zu beenden.
Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung bzw. zweckwidrigen Verwendung, mindestens jedoch für einen Monat. Es erfolgt für diesen Zeitraum eine befristete Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.
Unabhängig davon, wer das Fahrzeug zweckfremd benutzt bzw. zweckwidrig verwendet, ist der Halter des Fahrzeuges der Steuerschuldner.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunft.