§ 3 Nummer 3, 4, 5, 5a, 6, 8, 9 KraftStG
Im Folgenden werden Schritt für Schritt die notwendigen Angaben zur Beantragung dieser Steuervergünstigungen erklärt. Alle mit einem Stern gekennzeichneten Eingaben sind verpflichtend. Sollten Sie zu einem Zeitpunkt unsicher sein, ob Sie im vorherigen Schritt einen Fehler gemacht haben, können Sie über „Zurück“ zur vorherigen Seite des Antrages gelangen. Sie können den Antragsprozess auch jederzeit über „Abbrechen“ beenden. Dann werden alle Ihre bisherigen Angaben des Antrages unwiderruflich gelöscht.
Beginn der Steuervergünstigung
Unter „Beginn der Steuervergünstigung für die Zeit ab“ geben Sie den Start der Steuervergünstigung an. Zur Eingabe des Datums haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Durch einen Klick auf das rechteckige Eingabefeld können Sie das Datum im Format DD.MM.YYYY eingeben, also zum Beispiel 16.11.2021.
- Durch einen Klick auf das Kalendersymbol neben dem rechteckigen Eingabefeld können Sie das Datum bequem über einen Kalender auswählen. Das entsprechende Datum wird über einen Klick auf einen Tag automatisch übernommen und der Kalender schließt sich.
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Art des Fahrzeugs
Als nächstes geben Sie unter „Art des Fahrzeugs“ den Fahrzeugtyp an. Falls Ihnen die Beschreibung des Fahrzeugs schwerfällt, können Sie in dem Eingabefeld auch mehrere Wörter eintragen.
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Angaben zum steuerbegünstigten Verwendungszweck
In dem Eingabefeld „Angaben zum steuerbegünstigten Verwendungszweck“ müssen Sie beschreiben, wozu das Fahrzeug verwendet wird.
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Fahrzeugwechsel
Falls Sie ein neues Fahrzeug erworben haben und die Steuervergünstigung für Ihr neues Fahrzeug geltend machen wollen, geben Sie bitte den Fahrzeugwechsel durch einen Klick auf „Ich habe bereits für ein anderes / früheres Fahrzeug die Steuerbefreiung nach (…) in Anspruch genommen.“ an (siehe Bild). Bitte beachten Sie, dass die Angabe nur notwendig ist, wenn die Steuervergünstigung bereits für Ihr bisheriges Fahrzeug gewährt wurde.
Daraufhin erscheint die Angabe „Amtliches Kennzeichen dieses Fahrzeugs“. Geben Sie dort bitte, wie auf dem Bild dargestellt, das Kennzeichen des vorherigen Fahrzeugs in dreigeteilter Form an.
Haben Sie alle Angaben gemacht, gelangen Sie durch einen Klick auf „Weiter“ zur nächsten Seite des Antrages.
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Hinweise
Auf dieser Seite des Antrages müssen Sie einen Hinweistext lesen und die Kenntnisnahme durch einen Klick auf „Ich habe von den Hinweisen Kenntnis genommen“ bestätigen.
Als nächstes müssen Sie die Kenntnisnahme der Anzeigepflicht bestätigen. Hier werden Sie über Ihre Pflicht belehrt, zweckfremde Benutzungen Ihres Fahrzeugs anzuzeigen. Lesen Sie den Text durch und klicken Sie auf „Ich habe von der Anzeigepflicht Kenntnis genommen“.
Klicken Sie anschließend auf „Weiter“, um auf die nächste Seite des Antrages zu gelangen.
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Hochladen der Nachweise
Auf dieser Seite können Sie Ihre Unterlagen zum Nachweis direkt in das Zoll-Portal hochladen (siehe Bild). Das ist sicher und das Versenden der Unterlagen per Post entfällt. Tragen Sie die Namen der Unterlagen unter „Zum Nachweis der Voraussetzungen reiche ich folgende Unterlagen ein“ ein.
Zum Hochladen klicken Sie auf „Unterlagen hochladen“ und wählen Sie die entsprechenden Dateien auf Ihrem Computer aus. Sollten Sie Ihre Dokumente noch nicht auf Ihrem Computer haben, müssen Sie diese eventuell erst einscannen oder fotografieren und auf Ihren Computer übertragen.
Haben Sie ein Dokument fälschlicherweise hochgeladen, können Sie das betreffende Dokument über einen Klick auf das Papierkorb-Symbol neben dem Namen der Datei wieder aus dem Antrag entfernen. Bestätigen Sie daraufhin mit „OK“.
Bitte beachten Sie die zulässigen Dateiformate und die zulässige Gesamtgröße der hochzuladenden Dateien.
Dateiformate, die unterstützt werden, sind: pdf, csv, docx, xlsx, xls und txt.
Die Unterlagen dürfen insgesamt 40 MB groß sein.
Das Hochladen von falschen Dateiformaten oder zu großen Dateien kann zu einem Fehler führen.
Nachdem Sie die notwendigen Unterlagen hochgeladen haben, klicken Sie auf „Weiter“, um auf die letzte Seite des Antrages zu gelangen.
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Prüfen und Absenden
Auf der Seite „Prüfen und Absenden“ sehen Sie eine Aufstellung Ihrer im Konto hinterlegten Daten, wie der Vor- und Nachname sowie alle Ihrer im Antrag gemachten Angaben (siehe Bild).
Diese Seite dient Ihnen zur Überprüfung aller Angaben. Sollten Sie einen Fehler bei den Daten unter der Überschrift „Ihre Angaben“ finden, können Sie über „Zurück“ erneut zur entsprechenden Seite des Antrages gelangen und den Fehler korrigieren. Navigieren Sie nach erfolgter Korrektur über „Weiter“ erneut zur Seite „Prüfen und Absenden“.
Sind alle Angaben korrekt, bestätigen Sie dies über einen Klick auf „Ich versichere, dass ich die Angaben für die beantragte Steuervergünstigung nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.“.
Anschließend können Sie den Antrag über einen Klick auf „Absenden“ an das zuständige Hauptzollamt übermitteln.
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Zusammenfassung des Antrages herunterladen
Sie haben den Antrag erfolgreich an das zuständige Hauptzollamt übermittelt. Auf der nachfolgenden Seite werden Sie über eine Meldung darauf hingewiesen, den Antrag herunterzuladen (siehe Bild). Klicken Sie dazu zunächst auf „OK“.
Laden Sie nun die Zusammenfassung Ihres Antrages herunter. Klicken Sie dazu auf „Antrag herunterladen (PDF)“ (siehe Bild).
Anschließend öffnet sich ein Fenster zum Speichern des Antrages (siehe Bild). Das Aussehen und der Inhalt des Fensters können sich je nach Betriebssystem und verwendeten Browsers unterscheiden.
Wählen Sie die Speicherung der Datei und klicken Sie auf „OK“. Falls Sie nach einem Ort gefragt werden, an dem die Datei gespeichert werden soll, wählen Sie einen Ordner auf Ihrem Computer aus. Nach Bestätigung haben Sie die Zusammenfassung des Antrages erfolgreich als PDF heruntergeladen.
In der Vorgangsübersicht können Sie nun den aktuellen Zustand Ihres Antrages einsehen. Über einen Klick auf „Zur Vorgangsübersicht“ gelangen Sie direkt dorthin. Sollte es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag geben, informieren wir Sie über eine Nachricht in Ihrem Posteingang.
Bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft.
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