Die erste Nutzung der Dienstleistung
Hier finden Sie die Anleitung für das erstmalige Anmelden für die Dienstleistung der Kraftfahrzeugsteuer im Zoll-Portal.
1. Vorbereitung
Suchen Sie bitte in Ihren Unterlagen nach dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid, den Sie von Ihrem zuständigen Hauptzollamt ausgestellt bekommen haben. Falls Sie diesen nicht finden können oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Haben Sie Ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid gefunden, suchen Sie bitte auf diesem Ihr amtliches Kennzeichen und Ihre Kraftfahrzeugsteuernummer. Finden Sie diese Angaben nicht, schauen Sie bitte in der FAQ-Hilfe unter dem Punkt "Wo finde ich meine Kraftfahrzeugsteuernummer/ amtliches Kennzeichen" nach.
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2. Antragsformular ausfüllen
Navigieren Sie nun zu "Dienstleistungen", dort finden Sie die Kategorie "Kraftfahrzeugsteuer". Hier tragen Sie nun Ihr amtliches Kennzeichen und Ihre Kraftfahrzeugsteuernummer in die dafür vorgesehenen Felder ein.
Falls Sie einen Großkundenstatus besitzen, tragen Sie Ihre Großkunden-ID in das dafür vorgesehene Feld ein. Falls Sie diese Angabe nicht finden, schauen Sie bitte in der FAQ-Hilfe unter dem Punkt "Wo finde ich meine Großkunden-ID" nach.
Anschließend fahren Sie bitte mit "Weiter" fort.
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3. Prüfen und Absenden
Auf der nächsten Seite erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten. Prüfen Sie, ob die zusammengefassten Daten korrekt sind. Sind alle Daten korrekt, bestätigen Sie bitte mit "Absenden".
Sollten Ihre Halterdaten nicht korrekt erfasst sein (z. B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum), können Sie diese im Zoll-Portal unter Persönliche Daten ändern.
Bei fehlerhaften Daten zu Ihrem Fahrzeug (Kraftfahrzeugsteuernummer oder Kennzeichen) klicken sie bitte auf "Zurück" und korrigieren Sie Ihre Daten eigenständig auf der vorherigen Eingabemaske.
Quelle: Zoll
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4. Bestätigung
Abschließend erhalten Sie Ihren Antrag in einem PDF-Dokument zusammengefasst. Diesen können Sie auch für Ihre eigenen Unterlagen herunterladen.
Das Ergebnis Ihrer Antragsstellung wird Ihnen danach in Kürze per Nachricht in Ihrem Zoll-Portal-Posteingang mitgeteilt.
Quelle: Zoll
Bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft.
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