Bürger- und Geschäftskundenportal Zoll

Grenzausschreibung

Eine Grenzvollstreckung ist ausschließlich für öffentlich-rechtliche Geldforderungen zulässig und richtet sich grundsätzlich nur gegen im Ausland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche oder juristische Personen), ist jedoch bei nachgewiesenem Auslandsbezug auch gegen im Inland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche oder juristische Personen) möglich.

Wenn Sie spezielle Fragen zur Grenzvollstreckung haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibungen (ZVStG):

Hauptzollamt Potsdam
Zentrale Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibungen (ZVStG)
Postfach 90 02 10
14438 Potsdam

Telefon: 0331/50591-2501 oder -5000
Fax: 0331 50591-4009

E-Mail: bengali.hza-potsdam@zoll.bund.de

Benötigen Sie weitere Hilfe?

In unserer umfangreichen Hilfe finden Sie Antworten und Lösungen zu fast allen Fragen und technischen Problemen des Zoll-Portals.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unseren Service Desk Zoll per E-Mail oder Telefon.

Hilfe

Hier finden Sie Hilfe zur Selbsthilfe - rund um die Uhr für Sie erreichbar.

E-Mail

Kontaktieren Sie unser kompetentes Service Desk Team per E-Mail.

servicedesk@zoll.de

Support-Hotline

Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr.

0800 8007-5452