Ihnen stehen die Zugangsmittel
- ELSTER,
- Personalausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) oder
- E-Mail und Passwort
zur Auswahl.
Um alle Dienstleistungen vollumfänglich im Zoll-Portal nutzen zu können, wird Ihnen der Zugang mittels ELSTER oder dem Personalausweis empfohlen.
Damit Sie sich mit ELSTER digital identifizieren können, ist es notwendig, dass Sie sich bei "Mein ELSTER" registriert haben (www.elster.de).
Möchten Sie Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion aktivieren, können Sie dies im Bürgeramt erledigen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
Die Verwendung elektronischer Zertifikate dient dem Schutz Ihrer Identität im Internet.
Sie haben bereits ein Bürgerkonto angelegt und müssen eines der hinterlegten Zugangsmittel wechseln, da Sie bspw. ein neues ELSTER-Zertifikat oder einen neuen Personalausweis erhalten haben.
Anmelden mit E-Mail und Passwort
Bitte melden Sie sich im Zoll-Portal über die Startseite mit Ihrem Zugangsmittel E-Mail und Passwort an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so können Sie über die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort erstellen.
Auswählen und ersetzen des Zugangsmittels
Wählen Sie im nächsten Schritt unter „Konto“ den Menüpunkt „Zugangsmittel“ aus.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen hinterlegten Zugangsmittel. Wählen Sie das zu ersetzende Zugangsmittel aus und starten Sie den Prozess zum Ersetzen des Zugangsmittels über den Button „Ersetzen“.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie noch kein entsprechendes Zugangsmittel hinterlegt haben, wird Ihnen stattdessen der Button „Hinzufügen“ angezeigt.
Nach Klick auf den Button „Ersetzen“ werden Sie auf die Seite des jeweiligen Zugangsmittelanbieters (z. B. ELSTER) weitergeleitet und zur Eingabe des Zugangsmittels aufgefordert. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Zugangsmittelanbieters. Am Ende des Prozesses werden Sie automatisch auf das Zoll-Portal zurückgeleitet.
Sollten sich innerhalb des neuen Zugangsmittels persönliche Daten, wie bspw. Anschrift oder Name, geändert haben, erfolgt zunächst eine Prüfung.
Bis zum Abschluss der Prüfung können Sie ausschließlich Ihr altes Zugangsmittel verwenden. Den Status des Prüfprozesses können Sie jederzeit in der Vorgangsübersicht einsehen. Über den Abschluss der Prüfung werden Sie per Postkorbnachricht informiert.
Verwenden des neuen Zugangsmittels
Nach dem Hinzufügen des neuen Zugangsmittels bzw. nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird Ihnen das neue Zugangsmittel in der Zugangsmittelübersicht mit Datum des Ersetzens angezeigt.
Sie können nun das neue Zugangsmittel für die Anmeldung am Zoll-Portal verwenden.
Bitte beachten Sie: Nach dem Ersetzen des Zugangsmittels kann das alte Zugangsmittel nicht mehr zur Anmeldung am Zoll-Portal verwendet werden.
Bei den angebotenen Dienstleistungen bestehen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Nachfolgend sind die Zugangsvoraussetzungen aufgelistet.
Dienstleistung | Zugangsmittel |
Abfindungsanmeldungen | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Agrardieselentlastung
(nur zur Vertretung von Geschäftskunden)
| - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Antrag auf zollkostenpflichtige Amtshandlung | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Antrag gemäß Datenschutz-Grundverordnung | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Beförderung verbrauchsteuerpfl. Waren | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Einspruch | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Energie- und Stromsteuer (IVVA) | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Energie- und Stromsteuer (weitere Anträge) | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
EORI-Nr. Verwaltung | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Erlass/Erstattung aus Billigkeit | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Gewerblicher Rechtsschutz | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Kraftfahrzeugsteuer | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Steuerhilfsperson | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Steuerliche Beauftragte | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Stundung | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) | - ELSTER oder
- Personalausweis
+ gültige EORI-Nr.
+ Zustimmung zur elektronischen Bescheidbereitstellung
|
Vollstreckungsaufschub | - ELSTER oder
- Personalausweis
|
Ein Bürgerkonto ist ausschließlich privaten Personen vorbehalten. Daher benötigen Sie als Einzelunternehmen, Freiberufler, eingetragene Kauffrau (e. K.), eingetragener Kaufmann (e. K.) ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal.
Weitere Informationen zu der Registrierung als Einzelunternehmen, Freiberufler erfahren Sie in der Hilfe: Registrierung als Geschäftskunde.