Zoll-Portal

Häufige Fragen zum Bürgerkonto

Hier finden Sie Hilfe zur Registrierung im Zoll-Portal.

Welche Zugangsmittel gibt es?

Ihnen stehen die Zugangsmittel

  • ELSTER,
  • Personalausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) oder
  • E-Mail und Passwort

zur Auswahl.

Um alle Dienstleistungen vollumfänglich im Zoll-Portal nutzen zu können, wird Ihnen der Zugang mittels ELSTER oder dem Personalausweis empfohlen.

Damit Sie sich mit ELSTER digital identifizieren können, ist es notwendig, dass Sie sich bei "Mein ELSTER" registriert haben (www.elster.de).

Möchten Sie Ihren neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion aktivieren, können Sie dies im Bürgeramt erledigen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion

Die Verwendung elektronischer Zertifikate dient dem Schutz Ihrer Identität im Internet.

Wie ersetze ich mein Zugangsmittel?

Sie haben bereits ein Bürgerkonto angelegt und müssen eines der hinterlegten Zugangsmittel wechseln, da Sie bspw. ein neues ELSTER-Zertifikat oder einen neuen Personalausweis erhalten haben.

Anmelden mit E-Mail und Passwort

Bitte melden Sie sich im Zoll-Portal über die Startseite mit Ihrem Zugangsmittel E-Mail und Passwort an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so können Sie über die Funktion „Passwort vergessen?“  ein neues Passwort erstellen.

Auswählen und ersetzen des Zugangsmittels

Wählen Sie im nächsten Schritt unter „Konto“ den Menüpunkt „Zugangsmittel“ aus.

Hier erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen hinterlegten Zugangsmittel. Wählen Sie das zu ersetzende Zugangsmittel aus und starten Sie den Prozess zum Ersetzen des Zugangsmittels über den Button „Ersetzen“.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie noch kein entsprechendes Zugangsmittel hinterlegt haben, wird Ihnen stattdessen der Button „Hinzufügen“ angezeigt.

Nach Klick auf den Button „Ersetzen“ werden Sie auf die Seite des jeweiligen Zugangsmittelanbieters (z. B. ELSTER) weitergeleitet und zur Eingabe des Zugangsmittels aufgefordert. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Zugangsmittelanbieters. Am Ende des Prozesses werden Sie automatisch auf das Zoll-Portal zurückgeleitet.

Sollten sich innerhalb des neuen Zugangsmittels persönliche Daten, wie bspw. Anschrift oder Name, geändert haben, erfolgt zunächst eine Prüfung.

Bis zum Abschluss der Prüfung können Sie ausschließlich Ihr altes Zugangsmittel verwenden. Den Status des Prüfprozesses können Sie jederzeit in der Vorgangsübersicht einsehen. Über den Abschluss der Prüfung werden Sie per Postkorbnachricht informiert.

Verwenden des neuen Zugangsmittels

Nach dem Hinzufügen des neuen Zugangsmittels bzw. nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird Ihnen das neue Zugangsmittel in der Zugangsmittelübersicht mit Datum des Ersetzens angezeigt.

Sie können nun das neue Zugangsmittel für die Anmeldung am Zoll-Portal verwenden.

Bitte beachten Sie: Nach dem Ersetzen des Zugangsmittels kann das alte Zugangsmittel nicht mehr zur Anmeldung am Zoll-Portal verwendet werden.

Was benötige ich zur Nutzung der jeweiligen Dienstleistung?

Bei den angebotenen Dienstleistungen bestehen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Nachfolgend sind die Zugangsvoraussetzungen aufgelistet.

DienstleistungZugangsmittel
Abfindungsanmeldungen
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Agrardieselentlastung

(nur zur Vertretung von Geschäftskunden)

  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Antrag auf zollkostenpflichtige Amtshandlung
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Antrag gemäß Datenschutz-Grundverordnung
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Beförderung verbrauchsteuerpfl. Waren
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Einspruch
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Energie- und Stromsteuer (IVVA)
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Energie- und Stromsteuer (weitere Anträge)
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
EORI-Nr. Verwaltung
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Erlass/Erstattung aus Billigkeit
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Gewerblicher Rechtsschutz
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Kraftfahrzeugsteuer
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Steuerhilfsperson
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Steuerliche Beauftragte
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
Stundung
  • ELSTER oder
  • Personalausweis
verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
  • ELSTER oder
  • Personalausweis

    + gültige EORI-Nr.
    + Zustimmung zur elektronischen Bescheidbereitstellung
Vollstreckungsaufschub
  • ELSTER oder
  • Personalausweis

Kann ich als Einzelunternehmen, Freiberufler oder eingetragene Kauffrau (e. K.)/ eingetragener Kaufmann (e. K.) ein Bürgerkonto anlegen?

Ein Bürgerkonto ist ausschließlich privaten Personen vorbehalten. Daher benötigen Sie als Einzelunternehmen, Freiberufler, eingetragene Kauffrau (e. K.), eingetragener Kaufmann (e. K.) ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal.

Weitere Informationen zu der Registrierung als Einzelunternehmen, Freiberufler erfahren Sie in der Hilfe: Registrierung als Geschäftskunde.

Probleme bei der Registrierung

Warum wird meine Registrierung abgebrochen?

Folgender Grund führt zu einem Abbruch der Registrierung:

ProblemGrundLösung
Personalausweis ohne AnschriftWenn Sie sich am Zoll-Portal registrieren und dabei einen Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel ohne Anschrift verwenden, wird die Registrierung abgebrochen. Anschließend werden Sie auf die Anmeldemaske weitergeleitet.Bitte lassen Sie Ihre Anschrift im Personalausweis nachtragen oder verwenden Sie ein Zugangsmittel, welches eine Anschrift enthält. Im Anschluss starten Sie die Registrierung erneut.

Weitere Fragen zu dem Thema?

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.