Antragstellung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2023
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Antrag verpflichtend elektronisch zu stellen. Da die Antragsfrist für das Wirtschaftsjahr 2023 zum 31.12.2024 endet und es aktuell zu Verzögerungen beim Registrierungsprozess im Zoll-Portal kommt bzw. Anfragen nicht abschließend bis zum Fristende bearbeitet werden können, kann für die fristgerechte Antragstellung vorsorglich der bereitgestellte PDF-Vordruck für die Antragstellung auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 57 Energiesteuergesetz) verwendet werden.
Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft senden Sie bitte bis zum 31.12.2024 an das zuständige Hauptzollamt.
Ihr zuständiges Hauptzollamt finden Sie unter: https://www.zoll.de
Hinweis: Die Bereitstellung des Antragsformulars als PDF-Vordruck erfolgt vorsorglich, um die fristgerechte Antragstellung bis zum 31.12.2024 zu ermöglichen. Damit ist noch nicht abschließend darüber entschieden, ob die Abweichung von der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Antragstellung begründet ist. Bei Bedarf wird sich das zuständige Hauptzollamt mit Ihnen dazu wegen eventuell notwendiger Nachweise mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alternativ ist auch die Stellung des Antrags im Zoll-Portal in Vertretung, z. B. durch einen Verwandten oder einen Berufskollegen, der schon im Zoll-Portal registriert ist, möglich. In diesem Fall muss in der Dienstleistung Agrardieselentlastung „Antrag für das Wirtschaftsjahr 2023 als Vertretung“ ausgewählt und dem Antrag eine wirksame Vollmacht hinzugefügt werden.
Führen Sie bitte den Registrierungsprozess im Zoll-Portal fort, auch wenn Sie den PDF-Vordruck für die Antragstellung verwenden.