Ausfüllhinweise zu den Fahrzeugen und Maschinen
Amtliches Kennzeichen:
Bitte geben Sie für die bei den Straßenverkehrsbehörden angemeldeten Fahrzeuge und Maschinen das amtliche Kennzeichen („Nummernschild“) an.
Liegt kein amtliches Kennzeichen vor, setzen Sie bitte einen Haken in die Spalte „Ohne Kennzeichen“.
Handelt es sich um ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug und die Eingabe des Kennzeichens ist nicht möglich, setzen Sie bitte ebenfalls einen Haken in die Spalte „Ohne Kennzeichen“.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
Schlüssel-Nr.:
Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, ist die vierstellige (alte Art) bzw. sechsstellige (neue Art) Schlüssel-Nr. dem Fahrzeugbrief (Nr. 1 „Fahrzeug- und Aufbauart“) zu entnehmen. Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.10.2005 zugelassen wurden, ist die Schlüssel-Nr. der Zulassungsbescheinigung (Feld J „Fahrzeugklasse“ und Feld 4 „Art des Aufbaus“) zu entnehmen.
Bei Fahrzeugen ohne Schlüssel-Nr. tragen Sie bitte „9999“ ein.
Bei Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen (Feld J der Zulassungsbescheinigung beinhaltet Buchstaben) tragen Sie bitte „999999“ bei der Schlüssel-Nr. ein.
Mischbetriebe mit Imkerei kreuzen bitte die Fahrzeuge an, die für Imkereiarbeiten eingesetzt wurden.
Nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
Erstzulassung: Bitte geben Sie für PKW und LKW das Jahr der Erstzulassung an.
Durchschnittsverbrauch: Den Durchschnittsverbrauch können Sie beispielsweise beim Fahrzeughersteller erfragen.
Bei nichtlandwirtschaftlichen Maschinen (Sonstiges) sind nur Angaben zum Fabrikat und Typ sowie zum tatsächlichen Verbrauch erforderlich.