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Ausfüllhinweise zur Bestandsrechnung und Selbstberechnung des Entlastungsbetrages
 

Alle Angaben sind auf zwei Nachkommastellen zu runden.

In der Spalte „Nicht im Steuergebiet versteuerte Energieerzeugnisse“ ist nur Gasöl (Diesel) zu berücksichtigen, das außerhalb des Steuergebietes bezogen wurde (Tanken im Ausland).

Nicht begünstigte Arbeiten sind z. B. der Winterdienst, die Rasenpflege, das Beschicken des Fermenters einer Biogasanlage sowie die Aufbereitung und Vermarktung der in einer Biogasanlage anfallenden Gärreste.

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