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Ausfüllhinweise Bescheinigungen

Sofern Dritte begünstigte Arbeiten für Ihren Betrieb unter Verwendung von selbst bezogenem Gasöl (Diesel) ausgeführt haben (z. B. Lohnarbeiten, Nachbarschaftshilfe), haben Sie sich von den ausführenden Betrieben Bescheinigungen ausstellen zu lassen, die Ihre Anschrift, die des ausführenden Betriebs, das Datum sowie Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten, die hierfür verbrauchte Gasöl- (Diesel-)menge und den hierfür zu zahlenden Geldbetrag enthalten.

Sofern die Bescheinigung über das in Ihrem Betrieb durch Dritte verbrauchte Gasöl (Diesel) nicht von dem ausführenden Betrieb, sondern von z. B. einem Abrechnungsunternehmen ausgestellt wird, kann diese Bescheinigung nur anerkannt werden, wenn der Ausstellende als Vertreter im Auftrag und im Namen des ausführenden Betriebes handelt und die Bescheinigung die oben genannten Angaben enthält.

Bitte nummerieren Sie die Bescheinigungen und geben Sie jeweils die Belegnummer, das Datum der Bescheinigung, die Gasöl- (Diesel-)menge, den Rechnungsbetrag (einschließlich Kraftstoffkosten) sowie den Namen des ausführenden Betriebs an.

Der entlastungsfähige Gasöl- (Diesel-)verbrauch wird automatisiert berechnet und in die Bestandsrechung übertragen.

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