Bürger- und Geschäftskundenportal Zoll

Vollmachten

Im Zoll-Portal ist eine Antragstellung auch durch Bevollmächtigte möglich. Sie können abweichende Vollmachten für verschiedene Dienstleistungen einrichten. Nicht bei allen Dienstleistungen ist eine Antragstellung durch Bevollmächtigte möglich.

Auswirkungen für den Vollmachtgebenden

Mit einer eingerichteten Vollmacht erteilen Sie gleichzeitig die Vollmacht zur Einwilligung in den digitalen Datenabruf, eine Datenabrufvollmacht und eine Bekanntgabevollmacht. Das bedeutet, dass nach Einrichtung der Vollmacht Bescheide und Mitteilungen ausschließlich an das Konto der Bevollmächtigten gesendet werden. Ihrer Bevollmächtigten oder Ihrem Bevollmächtigten werden außerdem Ihre beim Zoll hinterlegten Daten im Portal angezeigt und einige Formulare mit Ihren gespeicherten Daten vorausgefüllt.


Voraussetzungen für die bevollmächtigte Person

Um als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zu handeln, müssen Sie sich im Zoll-Portal mit

  • ELSTER, BundID oder Ihrem Personalausweis registriert und
  • dem digitalen Datenabruf zugestimmt haben.

Sie können nur die Dienstleistungen nutzen, für die Sie bevollmächtigt wurden.
Es ist möglich, für die Bevollmächtigung eine alternative E-Mail-Adresse speichern. Diese kann auch von der in Ihrem Konto gespeicherten Adresse abweichen, damit Sie Nachrichten zur jeweiligen Vollmacht besser unterscheiden können.


Einrichtung

Vollmachten können Sie in Ihrem Konto einrichten und verwalten. Sowohl der Vollmachtgebende als auch die bevollmächtigte Person müssen sich dazu im Zoll-Portal mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis registriert haben.


Antragstellung als bevollmächtigte Person

Um einen Antrag als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zu stellen, wählen Sie zu Beginn eines Antrags den jeweiligen Vollmachtgebenden aus.


Alternative Bevollmächtigung

Unabhängig vom Einrichten einer Vollmacht im Zoll-Portal bieten einige Dienstleistungen eigene Möglichkeiten zur Antragstellung durch Bevollmächtigte an. Diese werden Ihnen dann zu Beginn des Antrags oder als gesonderter Antrag innerhalb der jeweiligen Dienstleistung zur Auswahl angeboten.

Ausnahmen

EU-Trader-Portal

Die erstellten Vollmachten im Zoll-Portal gelten nicht für das EU-Trader-Portal, diese müssen in der Dienstleistung EU-Trader-Portal gesondert konfiguriert werden. Die Einstellungen dazu werden in den Business Profiles vorgenommen.
Weitere Informationen zu den Vollmachten (Link)

Behördenkonten

Bei Behördenkonten ist eine Antragstellung durch Bevollmächtigte nicht möglich.

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In unserer umfangreichen Hilfe finden Sie Antworten und Lösungen zu fast allen Fragen und technischen Problemen des Zoll-Portals.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unseren Service-Desk-Zoll per E-Mail oder Telefon.

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