Was benötige ich, um Anträge im Portal zu stellen?
Bei den Dienstleistungen des Zolls bestehen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Die Funktionen des Portals sind eingeschränkt, wenn Sie sich nur mit E-Mail und Passwort registrieren oder eingeloggt sind.
Bürgerkonto
Als Privatperson können Sie alle Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen, wenn Sie sich mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis registrieren. Danach können Sie die Zoll-Ident App als Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) einrichten und diese zum uneingeschränkten Login nutzen.
Wenn Sie sich mit E-Mail und Passwort registrieren, können Sie aus Sicherheitsgründen nur folgende Dienstleistungen nutzen:
- Barmittelanmeldeerklärung
- Vollstreckungsaufschub
Geschäftskundenkonto
Als Unternehmen können Sie alle Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen, wenn Sie sich mit ELSTER einloggen, beziehungsweise registrieren. Danach können Sie die Zoll-Ident App als Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) einrichten und diese zum uneingeschränkten Login nutzen. Weitere Benutzer Ihres Unternehmens benötigen nur noch die Zoll-Ident App, um das Zoll-Portal vollumfänglich zu nutzen. Dazu muss nur noch das betreffende Benutzerkonto von einem der Hauptbenutzer mit hinterlegtem ELSTER freigeschaltet werden.
Wenn Sie sich mit E-Mail und Passwort registrieren, können Sie aus Sicherheitsgründen nur folgende Dienstleistungen nutzen:
- EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Vollstreckungsaufschub