Die elektronische Antragstellung wird ab dem 22. November 2022 über das Zoll-Portal möglich sein.
Ihre Antragsdaten unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung). Eine Unterscheidung zwischen vertraulichen und nicht vertraulichen Daten ist daher nicht notwendig. Geben sie vertrauliche Daten einfach zusammen mit den nicht vertraulichen Daten in Feld 7 "Warenbeschreibung" ein.
Mit einem Versionswechsel ist im Januar die Sicherheitsstufe erhöht worden, um zu verhindern, dass manipulierte xml-Dateien an das System hochgeladen werden. Die neuen xml-Dateien enthalten nun eine Prüfsumme. Da die vor Januar erstellten Dateien diese nicht enthalten, können sie nicht mehr für einen Upload benutzt werden.