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Unverbindliche Zolltarifauskunft, uvZTA, eAntrag, Fragen zur uvZTA

Information zum elektronischen Antrag (eAntrag uvZTA) auf Entscheidung über eine unverbindliche Zolltarifauskunft.

Ab wann kann der elektronische Antrag auf Erteilung einer uvZTA genutzt werden?

Die elektronische Antragstellung wird ab dem 22. November 2022 über das Zoll-Portal möglich sein.

Wie gebe ich vertrauliche Daten im Antrag ein?

Ihre Antragsdaten unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung). Eine Unterscheidung zwischen vertraulichen und nicht vertraulichen Daten ist daher nicht notwendig. Geben sie vertrauliche Daten einfach zusammen mit den nicht vertraulichen Daten in Feld 7 "Warenbeschreibung" ein.

Warum kann ich seit dem 16.01.2023 meine heruntergeladenen xml-Dateien nicht mehr hochladen?

Mit einem Versionswechsel ist im Januar die Sicherheitsstufe erhöht worden, um zu verhindern, dass manipulierte xml-Dateien an das System hochgeladen werden. Die neuen xml-Dateien enthalten nun eine Prüfsumme. Da die vor Januar erstellten Dateien diese nicht enthalten, können sie nicht mehr für einen Upload benutzt werden.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

In unserer umfangreichen Hilfe finden Sie Antworten und Lösungen zu fast allen Fragen und technischen Problemen des Zoll-Portals.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unseren Service-Desk-Zoll per E-Mail oder Telefon.

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