- für das EU-Trader-Portal registrieren
- Registrierung für das EU-Trader-Portal bearbeiten und löschen
- EU-Trader-Portal aufrufen
- auf zentrale EU-Anwendungen im EU-Trader-Portal zugreifen
- CBAM-Portal aufrufen
Als Rechtsgrundlage für den Zugang zum EU-Trader-Portal dienen Art. 280, 281 Unionszollkodex (UZK) sowie die hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften.
Für den Zugang zur Dienstleistung „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“ benötigen Sie:
- ELSTER-Konto auf Grundlage der Steuernummer Ihres Unternehmens
- Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal
- EORI-Nummer
Ausschließlich für Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, ist eine Registrierung mittels E-Mailadresse und Passwort ausreichend.
Für die Teilnahme an einer sogenannten System-to-System-Kommunikation (beispielsweise im Rahmen von ICS2) ist vor dem Produktivbetrieb die Durchführung eines Conformance-Tests erforderlich. Hierfür steht Ihnen im Zoll-Portal eine zusätzliche Dienstleistung unter der Bezeichnung „EU-Trader-Portal - Conformance“ zur Verfügung. Das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission wird in der separaten Anwendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" hinterlegt.