Zoll-Portal

EU-Trader-Portal, CBAM-Portal

An dieser Stelle finden Sie Hilfe zu der Dienstleistung „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“.

 

Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was kann ich in der Anwendung „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“ tun?

  • für das EU-Trader-Portal registrieren
  • Registrierung für das EU-Trader-Portal bearbeiten und löschen
  • EU-Trader-Portal aufrufen
  • auf zentrale EU-Anwendungen im EU-Trader-Portal zugreifen
  • CBAM-Portal aufrufen

Als Rechtsgrundlage für den Zugang zum EU-Trader-Portal dienen Art. 280, 281 Unionszollkodex (UZK) sowie die hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften.

Welche Voraussetzungen bestehen bei der Nutzung der Dienstleistung „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“?

Für den Zugang zur Dienstleistung „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“ benötigen Sie:

  • ELSTER-Konto auf Grundlage der Steuernummer Ihres Unternehmens
  • Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal
  • EORI-Nummer

Ausschließlich für Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, ist eine Registrierung mittels E-Mailadresse und Passwort ausreichend.

Welche Dienstleistungen gibt es im EU-Trader-Portal?

  • Antrag auf mitgliedstaatenübergreifende zollrechtliche Bewilligung
  • Elektronische Antragstellung auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft in anderen Mitgliedsstaaten der EU
  • Anwendung ICS2 Shared Trader Interface - Specific Trader Portal (STI-STP)
  • PoUS (Proof of Union Status system)

Was ist das CBAM-Portal?

  • Das CBAM-Portal für Unternehmer ist für berichtspflichtige Anmelder der Zugangspunkt zum CBAM-Übergangsregister. Es wird zur Vorlage der CBAM-Berichte und zum Empfang von Mitteilungen genutzt.
  • Link zu CBAM Hilfe

Wo kann ich meine Zertifikate für das EU-Trader-Portal hochladen?

  • Seit dem 14.02.2025 werden alle Zertifikate in der Anwendung „Zertifikatsverwaltung für B2A“ hochgeladen
  • Link zur Hilfe

Wo kann ich das Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission hinterlegen (Conformance-Test)?

Für die Teilnahme an einer sogenannten System-to-System-Kommunikation (beispielsweise im Rahmen von ICS2) ist vor dem Produktivbetrieb die Durchführung eines Conformance-Tests erforderlich. Hierfür steht Ihnen im Zoll-Portal eine zusätzliche Dienstleistung unter der Bezeichnung „EU-Trader-Portal - Conformance“ zur Verfügung. Das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission wird in der separaten Anwendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" hinterlegt.

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