Erklärung zur Barrierefreiheit „verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)“
Erklärung zur Barrierefreiheit „verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)“
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Formularcenter „verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)“ der Generalzolldirektion im Zoll-Portal.
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Inhalte in Gebärdensprache und leichter Sprache
Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung stehen auch in Gebärdensprache oder leichter Sprache zur Verfügung.
Gebärdensprache
Leichte Sprache
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 14.10.2024 bis 18.10.2024 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar und somit BITV-konform.
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.10.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2024 überprüft.
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Barrieren melden
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555 (Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 22899 680-187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
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Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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