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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die elektronischen Verwaltungsleistungen im Bereich Allgemeines Steuerrecht und Vollstreckung der Generalzolldirektion.


Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Formulare Stundung, Erlass aus Billigkeit, Zollkosten:

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.02.2022 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion.

Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar und somit BITV-konform.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.11.2021 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)

Fax: +49 22899 680-187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalte in Gebärdensprache und leichter Sprache

Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache werden noch ergänzt.




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Falls Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unseren Service Desk Zoll per E-Mail oder Telefon.

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